ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich
Definitionen Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten für alle in diesem Zusammenhang gemachten Angaben in Prospekten, Preislisten, Anzeigen, etc. Dies gilt unabhängig davon, ob die Informationen mündlich, schriftlich, per Telefax oder über das Internet erteilt werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Verwender ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Verwenders sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Nutzer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang beim Nutzer anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Verwender den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Nutzers. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verwender zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verwender gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.
Änderungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann nur schriftlich aufgehoben werden.
Fernabsatzverträge nach § 312 BGB: Bestellt der Verbraucher per Katalog, Brief, E-Mail oder Telefon, kann er die Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. Es wird nur neue und vollständige Ware in der Originalverpackung zurückgenommen. Hat der Kunde die Ware fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Für die Rücksendung ist die kostengünstigste Versandart zu wählen.
§ 554 BGB und § 455 BGB finden keine Anwendung.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, jeden Wechsel des Wohnsitzes oder des Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der für den Verwender bestehenden Sicherheit dessen Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Kunde auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten in Höhe des übersteigenden Wertes verpflichtet.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Verwender einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Der Verwender ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Nr. 4 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verwender bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verwender nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verwender behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Befindet sich der Unternehmer mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt, ist er nicht mehr zur Verfügung über die Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwender ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die dem Kunden erteilte Ermächtigung zum Einzug der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Abnehmer der Vorbehaltsware zu verlangen und diesen die Abtretung der entsprechenden Forderung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Verwender ist berechtigt, über die zurückgenommene Vorbehaltsware nach pflichtgemäßem Ermessen frei zu verfügen. Im Falle der Weiterverarbeitung bleibt der Verwender Hersteller im Sinne des § 950 BGB. die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die dem Kunden erteilte Ermächtigung zum Einzug der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der entsprechenden Forderung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Verwender ist berechtigt, über die zurückgenommene Vorbehaltsware nach pflichtgemäßem Ermessen frei zu verfügen. Im Falle der Weiterverarbeitung bleibt der Verwender Hersteller im Sinne des § 950 BGB. die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die dem Kunden erteilte Ermächtigung zum Einzug der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der entsprechenden Forderung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Verwender ist berechtigt, über die zurückgenommene Vorbehaltsware nach pflichtgemäßem Ermessen frei zu verfügen. Im Falle der Weiterverarbeitung bleibt der Verwender Hersteller im Sinne des § 950 BGB.
Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verwender gelten als Rücktritt vom Vertrag.
§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht
I. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verbraucher zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Bei Ausübung des Widerrufsrechts ist der Verbraucher zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von mehr als EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher kann die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der dadurch entsteht, dass die Ware infolge der über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
II. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel
Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzusenden. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kosten der Rücksendung hat der Verbraucher bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 zu tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von mehr als EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher kann die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der dadurch entsteht, dass die Ware infolge der über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
III. Haustürgeschäfte mit einer Widerrufsklausel
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verwender zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Verwender behält sich vor, die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu liefern.
Ist der Verbraucher bereits im Besitz der Ware, so ist er bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von mehr als EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher kann die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der dadurch entsteht, dass die Ware infolge der über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
IV. Door-to-door sales with a return clause
The consumer has the right to return the goods within two weeks of the conclusion of the contract. The right of return can be exercised by returning the goods or, if the goods cannot be sent as a package, by requesting them to take them back; Deadline is sufficient for the timely dispatch.
The cost of the return is borne by the consumer when exercising the right of return for an order value of up to EUR 40.00, unless the goods delivered do not correspond to the goods ordered. If the order value exceeds EUR 40.00, the consumer does not have to bear the costs of the return.
The consumer has to pay compensation for a deterioration caused by the intended use of the goods. The consumer can carefully and carefully examine the goods. The loss in value that leads to the fact that the goods can no longer be sold as “new” as a result of the use going beyond the mere examination, must be borne by the consumer.
§ 5 Vergütung
Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Bei Verbrauchern ist die Umsatzsteuer im Kaufpreis enthalten. Darüber hinaus enthält der angegebene Produkt(netto)preis keine Versand- oder Versicherungskosten, Spesen und Steuern; diese Kosten werden gesondert berechnet. Der Verwender behält sich gegenüber Unternehmern das Recht vor, bei Änderungen von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten oder Einkaufskosten mit Wirkung für die Zukunft die Preise entsprechend anzupassen.
Bei Verträgen mit Unternehmern ist der Verwender berechtigt, die Preise auch nach Vertragsschluss zu ändern, wenn sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren nachweislich geändert haben oder der Lieferant des Verwenders die Preise nachweislich erhöht hat.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise gemäß der am Tag der Lieferung aktuellen Preisliste des Verwenders.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind der Kaufpreis und sonstige Vergütungen, Preise für Nebenleistungen, anfallende Kosten bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte zahlen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich die Verwenderin vor, Lieferungen und / oder Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zurückzuhalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz eines weiteren, der Verwenderin durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen den Verwender aufzurechnen, es sei denn, die aufrechenbare Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden.
Hat der Kunde den Verwender bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht oder fehlte diese und war dieser Umstand für den Verwender nicht erkennbar, kann der Verwender ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verwender zur weiteren Leistung nur gegen eine angemessene Vorauszahlung verpflichtet.
Während des Verzuges hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 7 Lieferung
Lieferfristen sind nur annähernd vereinbart. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
Der Verwender ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Der Ort, an den die Lieferung zu erfolgen hat, wird in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Ware wird in einer handelsüblichen, für den normalen Versand geeigneten Verpackung geliefert. Im Falle des Annahmeverzuges trägt der Kunde alle damit verbundenen Kosten, insbesondere Lager- und Arbeitskosten.
Soweit nicht anders vereinbart, behält sich der Verwender die Wahl des Transportweges und -mittels vor. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager und auf Gefahr und Kosten des Kunden. Der Kunde trägt das Transportrisiko auch dann, wenn die Versandkosten ausnahmsweise vom Verwender getragen werden. Die Ware kann gegen Erstattung der Kosten gegen Transportschäden versichert werden. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn die Ware mit der Post versandt wird.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
§ 8 Gewährleistung
Ist der Kunde Unternehmer, leistet der Verwender für Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nachbesserung der Ware oder Ersatzlieferung.
Ist der Kunde Verbraucher, wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Verwenders folgende Vorgehensweise zur Beseitigung eines Mangels der Ware vereinbart: Bei Waren mit einem Wert unter EUR 500,00 kann der Verbraucher zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen. Liegt der Wert der Kaufsache über EUR 500,00, hat der Nutzer zunächst Anspruch auf einen Nachbesserungsversuch innerhalb einer angemessenen Frist. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen dem Verwender offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen den Verwender innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei dem Verwender. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verwenders. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast dafür, dass die Sache mangelhaft ist.
Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten, so stehen ihm daneben keine Schadensersatzansprüche wegen des Mangels zu. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verwender die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Produkt- und Bildmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verwender nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verwenders auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Anwender zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verwender Arglist vorwerfbar ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verwenders. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.